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   BFH, 05.04.2001 - VII B 224/00   

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https://dejure.org/2001,10816
BFH, 05.04.2001 - VII B 224/00 (https://dejure.org/2001,10816)
BFH, Entscheidung vom 05.04.2001 - VII B 224/00 (https://dejure.org/2001,10816)
BFH, Entscheidung vom 05. April 2001 - VII B 224/00 (https://dejure.org/2001,10816)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kraftfahrzeugsteuer - Kfz-Anhänger - Steuerbefreiung - Sprungklage - Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2; ; KraftStG 1979 § 10 Abs. 4; ; KraftStG 1979 § 12 Abs. 2 Nr. 2; ; KraftStG § 10 Abs. 1; ; KraftStG § 10; ; KraftStG § 10 Abs. 2

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.03.1998 - VII R 109/97

    Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids auf Grund nachträglicher Erhebung

    Auszug aus BFH, 05.04.2001 - VII B 224/00
    Die Rechtsfrage, ob der Antrag gemäß § 10 Abs. 1 KraftStG auch rückwirkend gestellt werden kann, ist im Übrigen durch die Senatsurteile vom 10. Februar 1987 VII R 152/84 (BFHE 149, 329, BStBl II 1987, 510) und vom 3. März 1998 VII R 109/97 (BFH/NV 1998, 1265) bereits geklärt.

    In dem Senatsurteil in BFH/NV 1998, 1265 hat der erkennende Senat insoweit ausdrücklich entschieden, dass ein Antrag gemäß § 10 Abs. 2 KraftStG zu Beginn des betreffenden Besteuerungszeitraums gestellt werden muss und eine rückwirkende Festsetzung eines Anhängerzuschlages nicht in Betracht kommt.

  • BFH, 10.02.1987 - VII R 152/84

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - Anhänger - Antragsbindung einer Befreiung -

    Auszug aus BFH, 05.04.2001 - VII B 224/00
    Die Rechtsfrage, ob der Antrag gemäß § 10 Abs. 1 KraftStG auch rückwirkend gestellt werden kann, ist im Übrigen durch die Senatsurteile vom 10. Februar 1987 VII R 152/84 (BFHE 149, 329, BStBl II 1987, 510) und vom 3. März 1998 VII R 109/97 (BFH/NV 1998, 1265) bereits geklärt.

    Dass für § 10 Abs. 1 KraftStG das Gleiche gilt, ergibt sich nicht nur aus dem Urteil in BFHE 149, 329, BStBl II 1987, 510, sondern auch daraus, dass unbeschadet des unterschiedlichen Wortlauts der Abs. 1 und 2 des § 10 KraftStG für eine unterschiedliche Behandlung des in beiden Vorschriften verlangten Antrags sachliche Gründe nicht erkennbar sind.

  • BFH, 28.11.1995 - VII R 106/94

    Verwendung eines inländischen Kfz-Anhängers hinter ausländischer Zugmaschine im

    Auszug aus BFH, 05.04.2001 - VII B 224/00
    Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28. November 1995 VII R 106/94 (BFHE 180, 188, BStBl II 1996, 168) in einem gleich gelagerten Fall zwischen den Beteiligten das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 10 Abs. 1 KraftStG bejaht hatte, beantragte die Klägerin am 13. März 1996 die rückwirkende Freistellung des Anhängers ab dem 1. April 1994, da ab diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 KraftStG vorgelegen hätten.
  • BFH, 12.07.1994 - VII B 102/94

    Klagebefugnis einer Person die nicht Adressat eines Ausfuhrerstattungsbescheids

    Auszug aus BFH, 05.04.2001 - VII B 224/00
    Denn dieser Frage kommt grundsätzliche Bedeutung jedenfalls deshalb nicht zu, weil sie eindeutig zu verneinen und offensichtlich so zu entscheiden ist, wie es das FG getan hat (s. zu diesem Kriterium BFH, Beschluss vom 12. Juli 1994 VII B 102/94, BFH/NV 1995, 229, m.w.N.).
  • BFH, 03.02.2004 - VII R 62/02

    Kfz-Steuerbefreiung für Anhänger

    Ein solcher Antrag ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 5. April 2001 VII B 224/00, BFH/NV 2001, 1457) Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung; er muss vor Beginn der begünstigten Verwendung hinter einer Zugmaschine, für welche die Steuer um einen Anhängerzuschlag erhöht worden ist, gestellt werden.
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - 8 K 8023/18

    Kraftfahrzeugsteuer: Voraussetzungen der Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 5 KraftStG

    Damit ermöglicht ein solcher Antrag eine Änderung für die Vergangenheit nur zu Ungunsten des Steuerpflichtigen (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Beschluss vom 05. April 2001, VII B 224/00, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 1457).
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